Todesfall / Pflegefall

Tritt ein Todesfall in der Familie auf, oder wird eine Person pflegebedürftig gebührt der erste Gedanke natürlich nicht der Post. Dennoch sollte man in einer ruhigen Minute daran denken, dass die Post für den Verwandten oder die zu betreuende Person nun umgeleitet werden muss.

Hierbei ist zu beachten, dass wenn man kein Familienangehöriger ist, eine offizielle Vollmacht vorliegen muss. Diese werden i.d.R. von den Angehörigen (z.B. für Pflegeunternehmen) oder von einer Behörde ausgestellt.

Diese Dokumente sind dabei auf Anfrage einzureichen, dies geschieht meist direkt bei Beantragung.

Privater Nachsendeauftrag

Egal ob ein Todesfall oder ein Betreuungsfall vorliegt, die Leistungen und Kosten sind die gleichen wie beim privaten Nachsendeauftrag. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den privaten Nachsendeauftrag:

Es ist zu beachten, dass Sie bei einem Sterbefall oder einem Betreuungsfall noch 3-5 Werktage an der alten Adresse postalisch zu erreichen sind. Da viele Postdienstleister dorthin Ihr Bestätigungsschreiben (zur Betrugsprävention) schicken, kann der Nachsendeauftrag bei Nicht-Erreichbarkeit nicht eingerichtet werden.

Nachsendeauftrag bei Todesfall

Die Formulare verwenden teils unterschiedliche Bezeichnungen für die Person, dessen Post nachgesendet werden soll. "Empfänger", "Auftraggeber", "Post-Empfänger" sind nur einige.

Da die Post in einem Sterbefall aber ja an Sie direkt gehen soll, müssen Sie nun folgendes tun: Tragen Sie den Namen des Verstorbenen / zu Betreuenden in das Formular ein. An den Briefkasten an der neuen Adresse kleben Sie nun ebenfalls den Namen des Verstorbenen / zu Betreuenden. So kommt die Post korrekt an.

Der einfachste Weg ist jedoch die Nutzung eines komfortablen Online-Dienstes mit Beratung und persönlicher Valdierung, so entstehen hier keine Fehler. Besonders wenn man gerade andere Sachen im Kopf hat als die Post:

Nachsendeauftrag direkt online beauftragen